Hausgehilf*in (m/w/div)
Auf einem Blick
- Ort: Borkum
- Bewerbungsfrist: 14.04.2025
- Eintrittsdatum: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Beschäftigung: Teilzeit (30Std./w.), unbefristet
- Vergütung: Entgeltgruppe 2 TV Entg0-DRV
- Ausschreibungsnr.: 8070-22-6-2025
Vorteile
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30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche
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Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
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Betriebliche Gesundheitsförderung
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Betriebssportangebote
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Familienfreundliche Arbeitszeit
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Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
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Bezahlung nach Tarifvertrag
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Gute Aufstiegschancen
Tätigkeitsbereich
Die Klinik Borkum Riff liegt am Rande der Dünen der Nordseeinsel Borkum und verfügt über 3 Indikationen (Dermatologie und Psychosomatik) mit insgesamt 196 Betten. Borkum ist mit rd. 30,7 km² die bei weitem größte Ostfriesische Insel und liegt im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.
Ihre Aufgaben
- Sie führen Reinigungsarbeiten von Patientenzimmern, Verkehrs- und Funktionsflächen aus.
Wir erwarten
- Für diese Tätigkeit ist keine Ausbildung erforderlich.
Wir bieten
- unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit (30 Stunden wöchentlich)
- eine attraktive und anspruchsvolle Tätigkeit im Öffentlichen Dienst
- eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag Deutsche Rentenversicherung Bund (TV DRV-Bund) und alle Vorteile eines großen innovativen Arbeitgebers
- 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5 Tage Woche
- Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- Unterstützung und Förderung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- eine Unterkunft (Appartement oder Wohnung) auf dem Klinikgelände
- Verpflegungsmöglichkeit
- Möglichkeit der Ausübung von Nebentätigkeiten
- Mitarbeit in einem multiprofessionellen Team in einem modernen Rehabilitationszentrum mit umfangreicher qualitativer medizinischer Ausstattung zur Diagnostik und Therapie
Hinweis
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen. Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor einer Einstellung nachzuweisen ist. Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
weitere Informationen
Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.
Kontakt
Claudia van Gerpen
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Hauswirtschafterin
- 04922 302-376
- 04922 302-8823